Ab morgen, dem 1. Juni 2015, ist es also soweit: die Mietpreisbremse tritt für das Land Berlin in Kraft. Als erstes Bundesland überhaupt spielt Berlin damit eine Vorreiterrolle für die Bundesrepublik. Was genau das für die Mieter bedeutet und welche Reaktionen das Gesetz auslöst, erfahren Sie hier.

Was bedeutet die Mietpreisbremse?

Das neue Gesetz ist darauf angelegt, die seit Jahren steigenden Mieten der Hauptstadt zu drosseln. Allein in den letzten fünf Jahren stiegen die Mieten in Berlin im Schnitt um satte 45%. Das führt im Wohnungsmarkt zu Problemen, da die Stadtteile ihre Attraktivität vor allem durch eine lebendige soziale Durchmischung erhalten. Wird diese durch die Verdrängung der unteren Einkommensschichten, bekannt unter dem Schlagwort „Gentrifizierung“, gefährdet, werden in der Folge Kieze ihrer lebendigen Szene beraubt, da sich Atelliers, Galerien, Clubs und Bars zunehmend zurück ziehen. Am Ende besteht die Gefahr einer Immobilienblase, weil der veranschlagte Mietpreis nicht mehr dem tatsächlichen Wert der Grundstücke entspricht. Die heute in Kraft tretende Mietpreisbremse versucht, dieser Entwicklung in Berlin entgegen zu wirken.

Was verändert sich konkret?

1. Die Mietpreise werden gedeckelt

Ab Juni darf der Quadratmeterpreis bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ wird dabei vom Hamburger Institut GEWOS GmbH ermittelt und folgt dabei den empirisch-statistischen Methoden für die Durchschnittswerte (wobei die Wohnungen mit Preisbindung, z.B. Sozialwohnungen, nicht einbezogen werden). Eine Abfrage kann man auch über berlin.de starten. Allerdings dienen diese Werte nur der Orientierung und sind nicht rechtsverbindlich.

Ganz konkret heißt das: Bei einer 65 Quadratmeter großen Wohnung mit bester Ausstattung in bester Lage nehmen wir mal eine ortsübliche durchschnittliche Miete von 9,68€ pro Quadratmeter an. In diesem Fall darf der neue Mietpreis nicht mehr als 10,65€ pro Quadratmeter betragen.

2. Mieter zahlen keine Provisionen / Courtagen mehr

Des Weiteren wird durch das neue Gesetz auch die übliche Courtage-Regelung (auch: Maklergebühr) geändert. Das Zahlen von zwei bis drei Kaltmieten für die Vermittlung durch Makler wird in Zukunft für Mieter entfallen und auf die Vermieter umgelegt. Für viele Wohnungssuchende ist das eine tolle Nachricht!

Was können Mieter gegen eine zu hohe Miete unternehmen?

Falls ein Mieter eine zu hohe Miete feststellt, ist der oberhalb der Kappungsgrenze liegende Betrag unzulässig. Allerdings sei nochmal erwähnt, dass diese Regelung nur auf neue Mietverträge ab dem 01.06.2015 anwendbar ist.

Damit man allerdings wirksam gegen die zu hohe Miete vorgehen kann, muss der Mieter seinen Vermieter mit einer sogenannten „qualifizierenden Rüge“ auf die überhöhte Miete aufmerksam machen. In dieser Rüge muss dann eine Begründung stehen, auf welcher Grundlage die ortsübliche Vergleichsmiete und der zu hoch angesetzte Mietbetrag festgestellt wurde.

Klingt kompliziert? Ist es auch! Daher empfehlen wir Euch stets eine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder den örtlichen Mieterverein in Anspruch zu nehmen, falls Ihr der Meinung seid, dass Eure Miete nicht rechtens ist. Wir können hier leider keine verbindliche Auskunft geben.

Reaktionen auf die Mietpreisbremse

Durch das neue Gesetz sollten, nach der Einschätzung des Immobilienportals immowelt.de, sich die Mietpreissteigerungen der Hauptstadt in Zukunft in Grenzen halten. Dass die Mieten allerdings sinken werden, ist nicht zu erwarten. Das liegt zum Beispiel daran, dass die bestehenden Mietverträge von dem neuen Gesetz nicht betroffen sind. Zahlt also ein Mieter heute schon mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietpreis pro Quadratmeter, so muss der Vermieter die Miete deshalb nicht senken. Allerdings ist es dem Vermieter dann nicht mehr möglich, diese Miete in Zukunft noch zu erhöhen.

Der zuständige Stadtentwicklungs- und Umwelt-Senator Andreas Geisel von der SPD hält das neue Gesetz für ein wirksames Instrument, um zumindest den rasanten Anstieg der Mietpreise in Zukunft einzudämmen. Ein Indiz für die Wirksamkeit der Mietpreisbremse bildete bereits im Vorfeld die Reaktion der Vermieter. So ließ der Vermieter-Verband „Haus&Grund Berlin“ am Ende der letzten Woche seine Ablehnung gegenüber der neuen Regelung verlauten. Der Vorsitzende des Verbandes, Carsten Brückner, forderte dabei die Vermieter in Berlin dazu auf, das neue Gesetz vorerst zu boykottieren. Demzufolge müsse man zuerst abwarten, ob die Mietpreisbremse überhaupt verfassungskonform sei. Die entsprechende Verfassungsbeschwerde werde in Karlsruhe eingelegt werden, da seiner Meinung nach das Eigentumsrecht nach Artikel 14 durch diesen Eingriff verletzt werde.

Diese Reaktion stößt auf der anderen Seite auf großes Unverständnis, da hier lediglich die Profitmaximierung der Vermieter im Vordergrund stehen würde. Andreas Geisel zeigte sich enttäuscht von „Haus&Grund Berlin“, da die damit verbundene Botschaft wenig konstruktiv sei: „Sie bedienen hier das Klischee vom gierigen Miethai“. Ebenso unverständlich ist der Boykott-Aufruf für den „Berliner Mietverein“, dessen Geschäftsführer, Reiner Wild, das Missachten der gesetzlichen Regelung als Skandal bezeichnet und ankündigte, nun erst recht alle Mieter über das neue Recht zu informieren und sie aufzufordern, ihre Mieten genau zu überprüfen. Wie die Auswirkungen des neuen Gesetzes tatsächlich ausfallen und ob die Regelung vom Verfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungskonform bestätigt wird, wird wohl erst die Zukunft zeigen.

Sagt uns Eure Meinung!

Wie findet Ihr das neue Gesetz? Glaubt Ihr, dass es wirklich eine Verbesserung für Mieter in Berlin geben wird? Wir sind gespannt, was Ihr zu diesem schwierigen Thema denkt und freuen uns auf Eure Kommentare!

Für alle Interessierten haben wir hier noch eine interessante Reportage gefunden, die sich mit dem Thema beschäftigt.

Bildquelle: CC by berlin-sehen.de

Jahrgang 1982, studierte Literaturwissenschaft und Philosophie in Erfurt (Master of Arts). Arbeitete in kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Projekten und promoviert derzeit an der Universität Erfurt. Lebt und schreibt in seiner Heimatstadt Berlin und ist seit 2013 Redakteur für berlin-sehen.de.

Ein Kommentar

  1. Ob die Mietpreisbremse tatsächlich ihren Vorteil mit sich bringt, bleibt abzuwarten. In diesem Bereich gehen die Meinungen ja immer noch sehr weit auseinander, zumal teilweise vielerorts die Mieten weiter ansteigen.

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